Wenn mir das Land Steiermark für ein Projekt eine Subvention zusagen würde, hätte ich einen Fördervertrag zu unterschreiben. In diesem Kontrakt wäre genau festgelegt, was ich zu liefern hab. Außerdem müßte ich den Geldfluß zu unserem Deal nachweisen. Und zwar a) per Rechnung, b) per Überweisungsauftrag und c) per Kontoauszug.
Die einzelnen Positionen müßten der anfangs vorgelegten Kalkulation genau zuordenbar sein. Ich hafte schließlich dafür, eine Fördersumme allenfalls zurückzuzahlen, wenn die Projektprüfung des Landes ergibt, daß der Vertrag nicht erfüllt worden sei.
Da hätte ich kaum mitzureden. Sie sehen, ICH bin dieser Verpflichtung unterworfen. Falls aber das Amt seinen Part ungenügend erfüllen würde, könnte ich dort nichts einfordern.
Ferner hätte das Land als mein Vertragspartner das Recht, meine Buchhaltung einzusehen und den Gesamtvorgang zu prüfen, auch wenn die Landesgelder bloß einen Teil der Finanzierung ausgemacht hätten.
Allein diese Fakten sollten eigentlich klar machen: der Staat „fördert“ mich in so einem Fall nicht, sondern schließt mit mir einen Handel ab. Einen Deal, dessen Bedingungen rechtsverbindlich notiert wurden. Die Kofinanzierung in der Höhe der vereinbarten Summe ergäbe bloß ein Teil jener Ressourcen, die zur Umsetzung des vereinbarten Projektes nötig wären. (Hundert Prozent Finanzierung durch das Land hab ich noch nie erlebt.)
Kofinanzierung ist keine Förderung
Der Vertrag regelt unseren Leistungsaustausch. Wir sind Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen. Die Organe des Staates mögen ja von sich aus meinen, daß sie mit „Kulturförderung“ befaßt seien. Das mag auf einen Teil der steirischen Kulturausgaben zutreffen.
Falls ich als Künstler ein Stipendium oder einen Preis erhalte, ist das Förderung. Wenn wir einen Vertrag über einen konkreten Leistungsaustausch abschließen, ist das ein Deal. Bei einem Deal ist Augenhöhe zwischen uns die Basis.
Das gilt aus meiner Sicht auch zwischen der Kulturabteilung des Landes und der steirischen Gesellschaft (deren Teil ich bin). Die Verwaltung ist ein Bindeglied zwischen Politik und Zivilgesellschaft. Eine aktive Schnittstelle. Wenn da etwas vereinbar wurde, muß das Amt abliefern! Wird Vereinbartes nicht erbracht, erwarte ich Konsequenzen. Kompensation. Dann muß etwas geschehen…